Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Beteiligung der Öffentlichkeit
Hier finden Sie die aktuell ausliegenden Planentwürfe mit Informationen zum jeweiligen Auslegungszeitraum. Darüber hinaus werden Pläne und weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Pläne können auch bei der Stadtplanung (Rathaus II, EG) eingesehen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Sie erfolgt in zwei Stufen:
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Regel in Form eines Bürgerabends statt. Sie steht am Anfang des Bauleitplanverfahrens. Die Zeit und der Ort der Veranstaltungen werden durch Veröffentlichung in der lokalen Presse und im Internet bekannt gegeben.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargestellt und erläutert.
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen. Die Anregungen werden protokolliert, der Technikausschuss berät über die Ergebnisse.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit
Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bauleitplan-Entwurf wird für die Dauer eines Monats ausgelegt. Die Auslegung findet im Rathaus II, EG (im Flur), bei der Stadtplanung statt.
Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird durch Veröffentlichung in der Kehler Zeitung bekannt gegeben.
Für die Dauer der öffentlichen Auslegung kann der Bauleitplan-Entwurf eingesehen werden. Fragen beantworten die Mitarbeiter der Stadtplanung. Ihre Stellungnahmen können schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen.
Das Ergebnis wird mit dem Bauleitplan-Entwurf dann dem Technikausschuss und dem Gemeinderat zum endgültigen Beschluss über den Bauleitplan vorgelegt. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zu Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes, kann eine erneute Auslegung erforderlich werden.
Wurden von den Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben, erhalten diese nach Feststellung des Bauleitplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
- Bebauungsplan "Iringheimer Straße" in Kehl-Stadt
- Bebauungsplan "ba´sic", 10. Änderung (Teilbereich westlich der L75)
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